„Die Unschuldsvermutung gilt nicht nur für Männer“
13.04.2021
Text: Margarete Stokowski Illustration: Bianca Gröbner Medium: Der Spiegel

Eine Frau, die öffentlich von Übergriffen erzählt und den Täter benennt, muss damit rechnen, dass ihr nicht geglaubt wird und sie der Lüge bezichtigt wird. »Unschuldsvermutung« ist ein Zauberwort, das alle Erzählungen, die außerhalb des Gerichtssaals stattfinden, zu Staub zerfallen lassen soll. Aber mit der Unschuldsvermutung ist es so eine Sache.Denn die Unschuldsvermutung gilt auch für Frauen, die Männern Übergriffe vorwerfen. Man muss erst mal davon ausgehen, dass sie nicht lügen: Wer erklärt, dass eine Frau, die von Übergriffen spricht, lügt und das Ansehen dieser Person zerstören will, wirft der Frau mindestens üble Nachrede vor - und das wäre dann auch eine Straftat, die diese Frau begehen würde.